Das Theologie-Studium der jeweiligen Studienrichtung bereitet vor für seelsorgliche Aufgaben, für die theologische Erwachsenenbildung, für den Religionsunterricht, ist Voraussetzung für die wissenschaftliche Laufbahn an Theologischen Fakultäten und für die Spezialisierung in der Krankenhausseelsorge.
Für die unbefristete Aufnahme in die Landesstellenpläne für den katholischen Religionsunterricht an den Grundschulen ist der Abschluss des Studiums der Selbstständigen Religionspädagogik bzw. des fünfjährigen Höheren Institutes für Theol. Bildung notwendig. Für den Religionsunterricht der Mittel- und Oberschulen ist zusätzlich ein berufsbegleitendes Unterrichtspraktikum von der Dauer eines Schuljahres notwendig.